Mütterpflege

© Anne-Sophie Rutsaert

Als Mütterpflegerin – auch Wochenbegleiterin genannt – unterstütze ich dich zu Hause während deiner Schwangerschaft, im Wochenbett und im ersten Lebensjahr deines Kindes.

Mein Angebot

  • Betreuung des Babys
  • Unterstützung im Haushalt, Einkaufen
  • Kochen (vegetarisch oder vegan)
  • Begleitung zu Terminen
  • Beratung und Unterstützung beim Umgang mit dem Säugling, Tragen, Stillen
  • Rückbildungsübungen und Massagen
  • Betreuung der Geschwisterkinder
  • Zuhören und Zeit für Gespräche bei einer Tasse Tee 🙂

Im Gegensatz zur Hebamme übernehme ich keine medizinischen Tätigkeiten. Ich ergänze die Arbeit der Hebamme mit mehr Zeit, die ich bei dir zu Hause sein kann. Wochenbegleitung ist bereits in der Schwangerschaft möglich, wenn die Schwangere Ruhe und Schonung braucht z.B. bei vorzeitigen Wehen oder Blutungen.

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Mütterpflegerin, andere nur zum Teil. Rechtliche Grundlage der Kostenübernahme ist der Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 24g,h Sozialgesetzbuch (SGB) V und § 38 SGB V. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person diesen führen kann z.B. bei Vollzeitarbeit, nicht aber bei Elternzeit. Privat Versicherte können über die Beihilfe eine Kostenübernahme beantragen. Ich helfe gerne bei der Antragstellung. Möglich ist auch Selbstzahlung – ein gutes Geschenk zur Geburt!

> häufige Fragen zur Mütterpflege